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Nehmen wir mal an, es passiert.
Zum Beispiel ein Herzinfarkt.
Nach der Behandlung im Krankenhaus folgt die Erholung in der Reha-Klinik. Danach ist eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit denkbar. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass es bald nach Beendigung der Rehabilitation wieder an der Zeit ist, die Arbeit aufzunehmen und eine Entscheidung fürs „Leben“ zu treffen.
Ihr Arzt rät Ihnen:
"Treten Sie kürzer und ändern Sie ihr Leben!"
Sie aber müssen:
Die Leistung im Versicherungsfall:
Ab dem 28. Tag nach Diagnose haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Damit können Sie:
Was ist Ihnen diese Absicherung wert?
Welche schweren Krankheiten* sind versichert? (Kurzübersicht)
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* Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Der vollständige Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen dann auf Wunsch gerne zusenden |
Zur detaillierten Übersicht der versicherbaren Krankheiten
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